Wohnungswert-Rechner.de · Kostenlose Checkliste
ETW verkaufen: Schritt-für-Schritt
Von der Wertermittlung bis zur Schlüsselübergabe — alle Schritte beim Verkauf einer Eigentumswohnung
Vorbereitung (4–8 Wochen vor Verkauf)
Aktuellen Wohnungswert ermitteln (Online-Rechner + Maklereinschätzung vergleichen)
WEG-Unterlagen zusammenstellen: letzte 3 Protokolle, Wirtschaftsplan, Rücklagennachweis
Grundbuchauszug beantragen (Grundbuchamt, ca. 10–20 €, Bearbeitungszeit 1–3 Wochen)
Energieausweis beschaffen (falls nicht vorhanden: 25–100 € beim Energieberater)
Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung bereitlegen
WEG-Verwalter informieren — Vorkaufsrecht der Gemeinschaft prüfen (§20 WEG)
Vermarktung (3–8 Wochen)
Professionelle Fotos beauftragen (500–1.500 €) — Rendite: Wohnung verkauft sich bis 30% schneller
Exposé erstellen: Wohnfläche, Grundriss, Hausgeld, Rücklage, Baujahr, Energieausweis
Inserat auf ImmoScout24, Immowelt und eBay Kleinanzeigen schalten
Mindestpreis und Verhandlungsspielraum intern festlegen (nicht kommunizieren)
Besichtigungstermine planen: Tageslicht, aufgeräumt, gut gelüftet
Käuferprüfung & Verhandlung
Finanzierungsbestätigung der Bank beim Kaufinteressenten anfordern (vor Preisverhandlung)
Kaufpreis verhandeln — Spielraum: typisch 2–5% unter Angebotspreist
Übergabedatum klären und im Kaufvertrag fixieren
Inventarliste erstellen: Was bleibt in der Wohnung, was wird mitgenommen?
Notartermin
Notar auswählen — Käufer wählt Notar, Verkäufer kann Gegenlesen lassen
Kaufvertragsentwurf 2 Wochen vor Termin anfordern und rechtlich prüfen lassen
Personalausweis und alle Unterlagen am Termin mitbringen
Bankverbindung für Kaufpreisüberweisung bereithalten
Notarkosten: ca. 1–1,5% trägt der Käufer — Grundbuchkosten: Käufer
Nach dem Verkauf
WEG-Verwaltung über Eigentümerwechsel informieren — Hausgeld-Übergabe klären
Gebäudeversicherung: geht automatisch über — Käufer kann kündigen/wechseln
Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Schlüsselübergabe dokumentieren
Spekulationssteuer prüfen: Besitz kürzer als 10 Jahre und nicht selbst bewohnt = steuerpflichtig
Steuererklärung: Erlös und ggf. Spekulationsgewinn beim Finanzamt angeben
Vorkaufsrecht der WEG beachten
Die Eigentümergemeinschaft oder einzelne Wohnungseigentümer können ein Vorkaufsrecht haben (§20 WEG, Teilungserklärung prüfen). Informieren Sie den Verwalter frühzeitig über den geplanten Verkauf und den vereinbarten Kaufpreis.
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