Zum Speichern als PDF:← Alle Downloads

Wohnungswert-Rechner.de · Kostenlose Checkliste

ETW verkaufen: Schritt-für-Schritt

Von der Wertermittlung bis zur Schlüsselübergabe — alle Schritte beim Verkauf einer Eigentumswohnung

01

Vorbereitung (4–8 Wochen vor Verkauf)

Aktuellen Wohnungswert ermitteln (Online-Rechner + Maklereinschätzung vergleichen)

WEG-Unterlagen zusammenstellen: letzte 3 Protokolle, Wirtschaftsplan, Rücklagennachweis

Grundbuchauszug beantragen (Grundbuchamt, ca. 10–20 €, Bearbeitungszeit 1–3 Wochen)

Energieausweis beschaffen (falls nicht vorhanden: 25–100 € beim Energieberater)

Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung bereitlegen

WEG-Verwalter informieren — Vorkaufsrecht der Gemeinschaft prüfen (§20 WEG)

02

Vermarktung (3–8 Wochen)

Professionelle Fotos beauftragen (500–1.500 €) — Rendite: Wohnung verkauft sich bis 30% schneller

Exposé erstellen: Wohnfläche, Grundriss, Hausgeld, Rücklage, Baujahr, Energieausweis

Inserat auf ImmoScout24, Immowelt und eBay Kleinanzeigen schalten

Mindestpreis und Verhandlungsspielraum intern festlegen (nicht kommunizieren)

Besichtigungstermine planen: Tageslicht, aufgeräumt, gut gelüftet

03

Käuferprüfung & Verhandlung

Finanzierungsbestätigung der Bank beim Kaufinteressenten anfordern (vor Preisverhandlung)

Kaufpreis verhandeln — Spielraum: typisch 2–5% unter Angebotspreist

Übergabedatum klären und im Kaufvertrag fixieren

Inventarliste erstellen: Was bleibt in der Wohnung, was wird mitgenommen?

04

Notartermin

Notar auswählen — Käufer wählt Notar, Verkäufer kann Gegenlesen lassen

Kaufvertragsentwurf 2 Wochen vor Termin anfordern und rechtlich prüfen lassen

Personalausweis und alle Unterlagen am Termin mitbringen

Bankverbindung für Kaufpreisüberweisung bereithalten

Notarkosten: ca. 1–1,5% trägt der Käufer — Grundbuchkosten: Käufer

05

Nach dem Verkauf

WEG-Verwaltung über Eigentümerwechsel informieren — Hausgeld-Übergabe klären

Gebäudeversicherung: geht automatisch über — Käufer kann kündigen/wechseln

Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Schlüsselübergabe dokumentieren

Spekulationssteuer prüfen: Besitz kürzer als 10 Jahre und nicht selbst bewohnt = steuerpflichtig

Steuererklärung: Erlös und ggf. Spekulationsgewinn beim Finanzamt angeben

Vorkaufsrecht der WEG beachten

Die Eigentümergemeinschaft oder einzelne Wohnungseigentümer können ein Vorkaufsrecht haben (§20 WEG, Teilungserklärung prüfen). Informieren Sie den Verwalter frühzeitig über den geplanten Verkauf und den vereinbarten Kaufpreis.

Wohnungswert-Rechner.de · Alle Angaben ohne Gewähr · Kein Ersatz für rechtliche Beratung